Die Themen der Staatsmeisterschaft 2024

Die Foto-Staatsmeisterschaft 2024 wird in sechs Sparten ausgetragen. Die Definition dieser Sparten lautet wie folgt:

Color

Themenfrei. Alles, was bunt ist und selbst fotografiert wurde kann in dieser Sparte eingereicht werden. Dennoch der kleine Hinweis, es macht natürlich mehr Sinn, Gesichter, oder Aufnahmen, die vom Gipfel eines Berges gemacht wurden, bei den speziellen Sparten einzureichen. Grundsätzlich ist die Sparte aber, wie immer themenfrei.

Monochrom  

Themenfrei. Gefragt sind Bilder in schwarz-weiß, aber auch einheitliche getonte (z.B. Sepia) Bilder sind gefragt. Color – Key Bearbeitungen, also monochrome Bilder mit ein paar farbigen Elementen, finden in der Sparte Color ihren Platz.

Menschen Gesichter

Meist denken wir beim Begriff Portrait bereits an Bildern von Gesichtern, maximal an Brustbilder. Genau genommen, sind Portrait aber Bilder von Menschen, darum haben wir hier den Begriff Gesichter, von Menschen gewählt.
Wichtig, gerade bei Personenaufnehmen gibt es sehr genaue, gesetzliche Regelungen, was das Recht am Bild betrifft. Daher muss der Einsender, die Einsenderin über die Bildrechte für die eingereichten Aufnahmen verfügen, der ÖVF entbindet sich jeglicher Haftung im Zuge von Veröffentlichungen.

Von oben  

Von oben lässt sich vieles fotografieren. Das können Stillleben, Aufnahmen von Pflanzen, aber auch Bilder von einem Kirch- oder Aussichtsturm aus sein. Der Blick aus einem Heißluftballon oder von aus einem Sportflugzeug bieten sich ebenfalls bestens an. Und wer nicht selbst Landschaften aus einem Flieger fotografiert hat, der kann natürlich auch Drohnen-Aufnahmen einsenden. Wichtig, bei Luftaufnehmen gibt es sehr genaue, gesetzliche Regelungen, was,
und vor allem, was nicht fotografiert werden darf. Der Einsender, die Einsenderin darf nur Bilder aus erlaubten Zonen einsenden. Im Falle einer Rechtverletzung entbindet sich der ÖVF jeglicher Haftung im Zuge von Veröffentlichungen.

Creativ – Composing  

In diese Sparte fallen höchst unterschiedliche Aufnahmen. Beginnend mit rein abstrakten Bildkompositionen, wie z.B. Zoom- oder Bewegungseffekte, aber auch das Spielen mit Licht und Lichteffekten. In dieser Sparte können auch Composing- Kreationen eingereicht werden. Bei Composing sind nur Bilder zulässig, deren Bildelemente vom Einsender/Einsenderinn, selbst gemacht wurden. Im Falle einer Rechtverletzung durch Verwendung fremder Bildteile entbindet sich der ÖVF jeglicher Haftung im Zuge von Veröffentlichungen.

Generator Bilder 

Hier gehen wir neue Wege und schaffen die Möglichkeit Bilder, die mit Hilfe von KI entstanden sind, in einer eigenen Sparte einzureichen. Da die Rechtslage international noch nicht geklärt ist, sind Aufnahmen von Personen, oder solche die Personen enthalten, von der Teilnahme an der STM ausgeschlossen. Darüber hinaus betätigt der Einsender/Einsenderin mit der Einreichung, dass er/sie alle Rechte an verwendeten Bildelementen besitzen, bzw., dass es sich um lizenzfreie Elemente handelt. Der/ die Einsender/in trägt die volle und alleinige Verantwortung. Der ÖVF entbindet sich jeglicher Verantwortung im Falle einer Rechtsverletzung und wird ggf. beim Einsender/in Regress nehmen.

 

Zu jedem Thema können bis zu 4 Werke eingereicht werden.
Bereits bei früheren Bewerben angenommene Bilder sind von der Teilnahme an
der STM ausgeschlossen. 

 

Kombinationswertung

Die Kombinationswertung basiert auf drei der fünf möglichen Sparten. Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin, der an der Kombinationswertung teilnehmen will, muss daher mindestens in drei Sparten einreichen. Werden mehr als drei Sparten beschickt,
zählen die drei Besten Spartenergebnisse für die Kombinationswertung.
Die Sparte KI wird bei der Kombination nicht berücksichtigt, 

Bild: „Zauberkugel“ von Robert Rath

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Generalversammlung 2024

Am 18. Mai 2024 findet die ÖVF-Generalversammlung 2024 im Österreichischen Freilichtmuseum – 8114 Stübing Enzenbach 32 – statt.  Rund um diese Generalversammlung